Hausordnung (Stand: Januar 2020)

Liebe Gäste,

Diese Hausordnung ist entstanden, um uns allen maximale Sicherheit zu gewährleisten und unnötige Schäden zu vermeiden. Regeln sind dafür unverzichtbar. Sehen Sie es uns daher bitte nach, dass der Ton hier etwas strenger und auch bürokratischer ist. Das Ergebnis ist aber ganz sicher auch in Ihrem Interesse.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Hausleitung

 

  1. Das Robert-Schuman-Haus ist ein rauchfreies Haus. Im Interesse der Sicherheit ist der Einsatz von Feuerwerk, Fackeln, offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen untersagt – wie auch die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände (z. B. Wunderkerzen, Fontänen usw.). Kerzen dürfen nur im Windlicht oder mit Auffangschalen benutzt werden.
  2. Sie möchten Ihre Veranstaltung mit Dekorationen an Wänden, Decken, Beleuchtung oder an Bäumen aufwerten? Das ist nur nach Absprache mit der Hausleitung möglich. Generell aber ist das Verwenden von Klebestreifen, Heftzwecken, Nägeln etc. an Wänden, Türen, Säulen und Fenstern nicht erlaubt.
  3. Für sämtliche Dekorationen und Ausstattungen benötigen wir einen schriftlichen Nachweis, dass diese zumindest aus schwer entflammbarem Material bestehen (B1). Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ist für brennbares Material von Zündquellen, wie Scheinwerfern, eventueller Pyrotechnik oder ähnlichem ein Sicherheitsabstand einzuhalten.
  4. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Einsatz von Konfetti, Nebelmaschinen, Sandsieben, Blütenblätter und sonstige Streudekoration nicht erlauben können. Andernfalls stellen wir dem Mieter die Reinigungs- und Folgekosten in Rechnung. Generell haftet der Mieter auch für Schäden und Verschmutzungen in den Räumen oder am Mobiliar.
  5. Leider ist es unumgänglich, dass der Mieter auch für Schäden haftet, die durch Dritte verursacht werden. Bitte besprechen Sie dies mit den Trauzeugen bzw. Verantwortlichen, die die Planung Ihres Festes übernehmen. Schäden, die erst bei der Reinigung bemerkt werden, beanstanden und berechnen wir rückwirkend.
  6. An veranstaltungsfreien Tagen gilt ab 22.00 Uhr eine generelle Nachtruhe im und um das Haus. Bei Veranstaltungen kann bis 02:00 Uhr gefeiert und getagt werden.
  7. Bitte beachten Sie, dass der Einsatz eigener elektrischer Anlagen unter Nutzung des Stromnetzes des Hauses unserer Zustimmung bedarf. Hat die Verwendung dieser Geräte Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels zur Folge, gehen die Kosten zu Lasten des Mieters, soweit das Hotel sie nicht zu vertreten hat.
  8. Zur Sicherheit aller Gäste sind Haus- und Hofeingänge, Treppen, Flure und Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten.
  9. Im Fall eines Brandes bzw. Brandalarmes ist das Haus über die ausgeschilderten Fluchtwege laut Evakuierungsplan zu verlassen. Der Sammelplatz befindet sich auf der Wiese vor dem Haupteingang. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
  10. Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Hotels im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit grundsätzlich gegenüber jedem Gast weisungsberechtigt sind und im Extremfall auch Hausverbote erteilen.
  11. Vorsicht im Erdgeschoss: Da die Brandmeldeanlage im Erdgeschossflur mit Lasertechnik arbeitet, dürfen dort keine Gegenstände aufgestellt bzw. transportiert werden, die höher als 2,50 Meter sind. Andernfalls kann ein – kostenpflichtiger! - Brandalarm ausgelöst werden.

Die Mitarbeiter des Hotels sind zwecks Einhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit grundsätzlich jedem Gast weisungsberechtigt und können entsprechend Hausverbote erteilen.